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   LSG Bayern, 07.04.2005 - L 11 B 117/05 SO ER   

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https://dejure.org/2005,27573
LSG Bayern, 07.04.2005 - L 11 B 117/05 SO ER (https://dejure.org/2005,27573)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07.04.2005 - L 11 B 117/05 SO ER (https://dejure.org/2005,27573)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07. April 2005 - L 11 B 117/05 SO ER (https://dejure.org/2005,27573)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes; Antrag auf Nachzahlung von Leistungen der Sozialhilfe aus früheren Bewilligungszeiträumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 07.04.2005 - L 11 B 117/05
    Das ist etwa dann der Fall, wenn der ASt ohne eine solche Anordnung schwere oder unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69/74 und vom 19.10.1977 BVerfGE 46, 166/179).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 07.04.2005 - L 11 B 117/05
    Das ist etwa dann der Fall, wenn der ASt ohne eine solche Anordnung schwere oder unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69/74 und vom 19.10.1977 BVerfGE 46, 166/179).
  • LSG Bayern, 21.09.2009 - L 8 AS 585/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Arbeitslosengeld II - einstweiliger Rechtsschutz

    Im Hinblick auf in diesem Sinn in der Vergangenheit liegende Rechtsbeeinträchtigungen ist eine Leistungsanordnung damit grundsätzlich ausgeschlossen (LSG Hamburg vom 02.03.2005, L 3 B 43/05 ER SO; LSG Bayern vom 14.06.2005, L 11 B 206/05 SO ER, Breithaupt 2005, 774, 775; LSG Sachsen vom 19.09.2005, L 3 B 155/05 AS-ER, LS 4; LSG Bayern vom 07.04.2005, L 11 B 117/05 SO ER, Breithaupt 2005, 779 und vom 14.06.2005, L 11 B 218/05 AS ER, Breithaupt 2005, 786; LSG Hessen vom 26.10.2005, L 7 AS 65/05 ER; LSG Berlin-Brandenburg vom 07.06.2007, L 28 B 743/07 AS ER juris Rn 9: kein Anordnungsgrund für bereits abgelaufenen Zeitraum).
  • LSG Bayern, 05.07.2006 - L 8 B 234/06

    Voraussetzungen für die Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz bei

    Für einen finanziellen Ausgleich für die Vergangenheit ist nur dann ausnahmsweise Eilbedürftigkeit zu bejahen, wenn dieser zur Beseitigung einer bis in die Gegenwart fortwirkenden Notlage notwendig ist (vgl. z.B. LSG Baden-Württemberg vom 13.10.2005, L 7 SO 3804/05 ER-B; LSG Sachsen vom 19.09.2005, L 3 B 155/05 AS-ER, Juris-Leitsatz 4; ähnlich LSG Bayern vom 07.04.2005, L 11 B 117/05 SO-ER, Breithaupt 2005, L 11 B 218/05 AS-ER, Breithaupt 2005, 786).
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